Häufige Fragen
Antworten zu Ablauf, Kosten und Zuständigkeit. Wenn Ihre Frage offen bleibt, schreiben Sie uns.
Unser Service
Nein. Aufstiegs-BAföG Direkt ist ein privates Unternehmen und weder eine Behörde noch mit einer Behörde verbunden. Wir bereiten Ihre Unterlagen auf und übermitteln sie; die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Sie können den Antrag auch selbst kostenfrei stellen.
Nein. Für den Online-Antrag des Bundes ist eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat nötig. Für Aufstiegs-BAföG Direkt genügt eine E-Mail-Adresse. Sie unterschreiben am Bildschirm, wir übermitteln Ihre Unterlagen an Ihr zuständiges Amt.
Wir führen Sie durch die Fragen, füllen die amtlichen Formblätter aus, prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität, ermitteln mit Ihnen das zuständige Amt und übermitteln die unterschriebenen Unterlagen dorthin. Die Entscheidung über die Förderung trifft allein das Amt.
Ja. Sie können den Antrag jederzeit kostenfrei selbst bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder über das Online-Portal des Bundes stellen. Unser Angebot ist eine freiwillige, kostenpflichtige Alternative.
Wenn Unterlagen fehlen, wendet sich das Amt an Sie. Unsere persönliche Checkliste zeigt Ihnen vorher, welche Nachweise Ihr Antrag braucht, damit Rückfragen möglichst ausbleiben. Fehlende Formblätter wie Formblatt B oder Z dürfen Sie nachreichen; Ihr Antrag muss darauf nicht warten.
Für alle, die eine geförderte Fortbildung planen oder begonnen haben und den Antrag auf Aufstiegs-BAföG nicht selbst ausfüllen möchten – ob mit oder ohne BundID. Entscheidend ist, dass Ihre Fortbildung förderfähig ist; das prüft im Zweifel Ihr Amt. Liegt Ihr Antrag bereits beim Amt, können wir keine neue Einreichung vorbereiten.
Kosten und Bezahlung
Eine einmalige Servicegebühr, fällig erst nach dem Ausfüllen. Den genauen Betrag nennen wir in der Preisangabe auf dieser Seite und vor dem Abschluss im Assistenten. Weitere Kosten entstehen nicht.
Erst am Ende des Assistenten, wenn Ihre Unterlagen fertig ausgefüllt vorliegen und Sie den kostenpflichtigen Auftrag bestätigen. Vorher entstehen keine Kosten.
Nein. Die Servicegebühr ist unsere Vergütung und wird weder vom Amt erstattet noch mit der Förderung verrechnet.
Ausfüllen, Unterschrift und Versand
Bei einer Teilzeitfortbildung meist unter 30 Minuten. Bei einer Vollzeitfortbildung kommen Angaben zu Einkommen und Vermögen hinzu; planen Sie etwas mehr Zeit ein und legen Sie Ihre Unterlagen bereit.
Ja. Sie können jederzeit speichern und erhalten per E-Mail einen Link, mit dem Sie an derselben Stelle weitermachen.
Diese füllen Ihr Bildungsträger und Ihre Prüfungsstelle aus und versehen sie mit einem Stempel. Wir sagen Ihnen, welche Sie brauchen und an wen sie gehen. Beide dürfen nachgereicht werden.
Zuständigkeit und Datenschutz
Im Assistenten wählen Sie Ihr Bundesland und daraufhin Ihr Amt aus einer Liste. Wir ordnen nichts automatisch über die Postleitzahl zu, damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung und Übermittlung Ihrer Antragsunterlagen verarbeitet, verschlüsselt übertragen und auf Servern in der Europäischen Union gespeichert. Sie können die Löschung jederzeit verlangen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Nur so lange, wie es für die Erstellung, Übermittlung und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Die Bearbeitungsdauer bestimmt allein Ihr zuständiges Amt und ist je nach Amt und Arbeitsaufkommen unterschiedlich. Wir haben darauf keinen Einfluss und können keine Dauer zusagen. Vor der Übermittlung prüfen wir Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, damit Rückfragen möglichst ausbleiben.
Die Entscheidung und eventuelle Rückfragen kommen vom Amt direkt an Sie. Wir sind für die Aufbereitung und Übermittlung Ihrer Unterlagen zuständig, nicht für das laufende Verfahren. Für den Stand Ihres Antrags wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung.
Wir stellen Ihnen die Fragen, füllen die Formblätter aus, prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und übermitteln die unterschriebenen Unterlagen an Ihr Amt. Das Amt entscheidet über Ihren Antrag, fordert nötigenfalls Nachweise an und zahlt die Förderung gegebenenfalls aus. Eine Entscheidung oder Bewilligung können wir nicht herbeiführen.
Wir können keine Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe Ihnen Aufstiegs-BAföG zusteht. Diese Auskunft erteilt ausschließlich Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.